Jugendschutzgesetz 2021 (Mai)
Neuer Aushang ab dem 1.5.2021 Pflicht
April 2021
Kurz nach den Änderungen vom 23. Oktober 2020 (diese galten seit dem 01.Januar 2021) hat der Gesetzgeber am 09. April 2021 bereits die nächste Änderung des Jugendschutzgesetzes beschlossen.
Die Gesetzesergänzungen zum Medienkonsum sind zwar unter die aushangpflichtigen Paragraphen eingeordnet worden, aber derart umfangreich, dass wir uns entschlossen haben, diese Passagen nicht in unseren Aushang aufzunehmen, da sie für Gaststätten ohne Medienangebote nicht relevant sind.
Das Gesetz heißt nun: „Jugendschutzgesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730; 2003 I S. 476), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2229) geändert worden ist und dessen letzte Änderung am 01. Mai 2021 in Kraft getreten ist.“
Der Text muss ab 01. Mai 2021 in der neuen Fassung ausgehängt werden.
Sie können es ab sofort bestellen unter der Artikelnummer 7674/033